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Energieausweis

Der Energieausweis

Neue Rechte für Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen: Mit dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung dürfen sie vor Vertragsabschluss einen Energieausweis einsehen und kann so voraussichtliche Heizkosten zukünftig von Anfang an besser abschätzen. Der Energieausweis bewertet die energetische Qualität von Gebäuden. Er ist Mietern und Käufern eine wertvolle energetische Entscheidungshilfe.
Der Energieausweis dient ausschließlich der Information. Rechtsansprüche z.B. auf Durchführung einer Modernisierung lassen sich aus dem Energieausweis nicht ableiten. Wohl aber verhält sich ein Eigentümer ordnungswidrig, wenn er bei Neuvermietung, Verpachtung oder Verkauf keinen Energieausweis vorweisen kann.

Bedarfsausweis

Was ist ein Bedarfsausweis?

Der Bedarfsausweis entsteht auf Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage eines Gebäudes und ist unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten. Die Farbverlaufsskala im Bedarfsausweis weist zwei verschiedene Werte aus, die sehr unterschiedlich ausfallen können - einen Wert für den Endenergiebedarf und einen für den Primärenergiebedarf.

Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, vom konkreten Gebäude jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an. Am Endenergiebedarf sollten sich Verbraucher orientieren, wenn sie ihren künftigen Energieverbrauch und die Energiekosten abschätzen wollen.

Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte Vorkette (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z.B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien). Der Primärenergiebedarf fällt dann besonders niedrig aus, wenn Erneuerbare Energien (Solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse) für die Energieversorgung im Gebäude eingesetzt werden. Am Primärenergiebedarf können Verbraucher erkennen, wie umweltfreundlich ihr Gebäude ist.

Für Wohngebäude empfiehlt sich generell der Bedarfsausweis. Er erlaubt eine nutzerunabhängige Bewertung des Gebäudes. Bei der Erstellung eines Bedarfsausweises können die Modernisierungsempfehlungen auf der Basis einer technischen Analyse des Gebäudes ermittelt werden.

Verbrauchsausweis

Was ist ein Verbrauchsausweis?

Er gibt den Energieverbrauch der Gebäudebewohner in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an. Um den Energieverbrauchskennwert zu ermitteln, wird der tatsächliche Energieverbrauch mithilfe eines standortbezogenen Klimafaktors bereinigt. So führt beispielsweise ein hoher Verbrauch in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes. Der tatsächliche Energieverbrauch in einem Gebäude oder einer Wohnung kann aufgrund des Witterungseinflusses vom Energieverbrauchskennwert abweichen.

Im Verbrauchsausweis ist das Ergebnis stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner abhängig. Wird in einem energetisch schlechten Gebäude kaum geheizt, so kann der Energieausweis trotzdem sehr gut ausfallen.

Stichtag

Was für Neubauten bereits seit knapp fünf Jahren Pflicht ist, gilt für bestehende Gebäude oder Wohnungen schrittweise seit dem 1. Juli 2008: Der Energieausweis. Er wird nur benötigt, wenn Immobilien neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden.

Ein Energieausweis ist seit dem 1. Juli 2009 für alle Wohn- und Nicht-Wohngebäude Pflicht.

Die Vorteile der energetischen Modernisierung

  • Energetisch modernisierte Gebäude bieten mehr Sicherheit vor künftigen Energiepreissteigerungen als Häuser mit veralteten energetischen Standards.
  • Sie verbessert das Raumklima und erhöht den Wohnkomfort
  • Eine Modernisierte verlängert die Lebensdauer der Bausubstanz.
  • Der Energieausweis steigert bei guter energetischer Qualität des Hauses den Wert der Immobilie.
  • Mieter bzw. Käufer können die Qualität eines Angebots seriös und objektiv nachvollziehen, dadurch verbessert der Ausweis die Verkaufschancen.

Das können wir für Sie tun

Über unser Energieberater-Netzwerk können Sie sich einen passenden Architekten oder Handwerker mit entsprechender Zusatzqualifikation heraussuchen, der für Sie einen Energieausweis ausstellt.
Wenn Sie Ihre Immobilie nicht vermieten, verpachten oder verkaufen, sondern lieber selbst nutzen möchten, beraten wir Sie gerne zu allen Fragen rund ums Energiesparen und erstellen für Sie einen Wärmepass.

Haftungsausschuss

Bitte beachten Sie, dass das Energieberater-Netzwerk ein Service der KliBA zur Suche von regionalen Energieausweis-Ausstellern ist. Die KliBA garanierte nicht die Ausstellungsberechtigung der gelisteten Personen nach EnEV 2007.

Die KliBA übernimmt auch keine Garantie für die Qualität von Energieausweisen, die von den in der KliBA Ausstellerdatenbank verzeichneten Personen erstellt werden.


Zu unserem Energieberater-Netzwerk kommen Sie hier.

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