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Die Energieeinsparverordnung

Mit der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV) wurden erstmals seit 2002 erhöhte Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz und an die Versorgungstechnik von Gebäuden gestellt. Ziel ist es, die klimaschädlichen CO2-Emissionen weiter zu verringern. Die EnEV 2009 stellt im Neubau Anforderungen an die Bauausführung, die Luftdichtheit, den Wärmeschutz und an die Effizienz der Anlagen für Heizung, Warmwasser und Lüftung. Auch Einzelmaßnahmen bei Sanierungen müssen seit dem 1. Oktober um rund 30 Prozent effektiver ausgeführt werden.

Wird z.B. der Außenputz saniert und unterschreitet das alte Mauerwerk einen gewissen Dämmwert, muss gedämmt werden. Das ist bei fast allen Häusern der Fall, die älter als 20 Jahre sind. Wärmedämmung ist für alle oberen Geschossdecken oder unbeheizten Dachböden bis Ende 2011 Pflicht. Der Mindestwärmeschutz für Bauteile wird in der EnEV ebenfalls vorgeschrieben. Die notwendige Dicke der Dämmung ist hierbei von der bestehenden Bausubstanz und der Dämmstoffqualität abhängig. Unser Tipp: Dämmen Sie besser als es die EnEV verlangt, denn die Heizkostenersparnis ist in der Regel höher als die Mehrkosten.

Nachtstromspeicherheizungen die älter als 20 Jahre sind und Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten einheizen, werden ab 2020 schrittweise außer Betrieb genommen. Verantwortlich für die Einhaltung der EnEV 2009 sind der Eigentümer und die ausführenden Firmen. Kontrolliert wird die Umsetzung durch die Bezirksschornsteinfegermeister.


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